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Die Führerscheinklasse C1/CE

Die Führerscheinklasse C1 erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und weniger als 7500 kg sowie einer Auslegung zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen neben dem Fahrzeugführer. Der Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg nicht überschreiten.

Die Erweiterung der Klasse C1E erlaubt ein

o Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg.

o Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg.

Beide Führerscheinklassen erfordern ein Mindestalter von 18 Jahren und eine vorhandene Ausbildung in der Klasse B. Die Klassen sind jeweils auf fünf Jahre befristet und müssen daraufhin durch ein medizinisches Gutachten zum Gesundheitszustand und Sehvermögen verlängert werden.

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Die Führerscheinklasse C/CE

Die Führerscheinklasse C erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer gebaut und ausgelegt sind. Anhänger sind auf eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg beschränkt. Die beiden nötigen

Voraussetzungen sind einerseits ein Mindestalter von 21 Jahren und andererseits der Führerschein der Klasse B.

Die Führerscheinklasse CE gilt als Erweiterung der Klasse C für Anhänger und erlaubt das Führen von Zugfahrzeugen der Klasse C mit Anhänger mit einer Gesamtmasse über 750 kg. Die Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren oder von 21 Jahren im gewerblichen Güterverkehr und die Führerscheinklasse C. Die Klasse CE berechtigt zum Führen aller Kraftfahrzeuge der Klassen C1E, BE, T sowie DE oder D1E, sofern die Klassen D oder D1 vorhanden sind.

Die Führerscheinklassen C und CE sind jeweils 5 Jahre gültig und müssen dann durch ein medizinisches Gutachten über Gesundheitszustand und Sehvermögen verlängert werden.

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